Kontenplan für Schweizer KMU: Aufbau, Kontoklassen und die Konten, die Sie wirklich brauchen

Der Kontenplan ist das Ordnungssystem Ihrer Buchhaltung. Ist er sauber aufgebaut, beantwortet er betriebswirtschaftliche Fragen fast von selbst. Ist er gewachsen statt geplant, kostet jede Auswertung Nacharbeit.

Die neun Kontoklassen

Der Schweizer KMU-Kontenrahmen ordnet alle Konten in neun Klassen. Die erste Ziffer verrät schon, worum es geht:

KlasseInhalt
1Aktiven – Umlaufvermögen und Anlagevermögen
2Passiven – Fremdkapital und Eigenkapital
3Betriebsertrag aus Lieferungen und Leistungen
4Aufwand für Material, Waren, Dienstleistungen und Energie
5Personalaufwand
6Übriger betrieblicher Aufwand, Abschreibungen, Finanzergebnis
7Betrieblicher Nebenerfolg
8Ausserordentlicher und periodenfremder Erfolg, Steuern
9Abschluss

Klassen 1 und 2 bilden die Bilanz, Klassen 3 bis 8 die Erfolgsrechnung. Das ist die ganze Systematik – alles Weitere ist Verfeinerung innerhalb dieser Ordnung.

Die Konten, die Sie im Alltag wirklich brauchen

Ein Dienstleistungsbetrieb ohne Lager kommt mit erstaunlich wenigen Konten aus. Diese tauchen in fast jeder Schweizer KMU-Buchhaltung auf:

Bilanz

Erfolgsrechnung

Faustregel: Ein Konto lohnt sich, wenn Sie den Saldo mindestens einmal im Jahr wirklich anschauen. Alles andere gehört zusammengefasst.

Erlöse trennen – hier entscheidet sich der Nutzen

Der häufigste Fehler ist ein einziges Erlöskonto. Damit sehen Sie am Jahresende, dass Sie Umsatz gemacht haben – aber nicht, womit. Trennen Sie die Erlöse nach dem, was Sie steuern wollen:

Wo die Trennung feiner werden soll, ohne den Kontenplan aufzublähen, sind Kostenstellen das bessere Werkzeug. Sie legen eine zweite Dimension über dieselben Konten: pro Filiale, pro Fahrzeug, pro Projekt. Der Kontenplan bleibt schlank, die Auswertung wird trotzdem detailliert.

Was das Gesetz verlangt

Das Obligationenrecht schreibt keinen bestimmten Kontenrahmen vor. Es verlangt eine ordnungsgemässe Buchführung und für Bilanz und Erfolgsrechnung eine Mindestgliederung nach Art. 959a und 959b OR. Wer den KMU-Kontenrahmen verwendet, erfüllt diese Gliederung praktisch automatisch – das ist der eigentliche Grund für seine Verbreitung.

Zur Buchführungspflicht: Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500 000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr müssen lediglich über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen. Ab dieser Grenze sowie für juristische Personen gilt die doppelte Buchhaltung. Aufbewahrt wird zehn Jahre (Art. 958f OR).

Beim Wechsel der Software

Ein Softwarewechsel ist der beste Zeitpunkt, den Kontenplan aufzuräumen – aber nicht mitten im Jahr. Sinnvoll ist:

Accounty bringt den KMU-Kontenrahmen mitsamt MWST-Zuordnung mit und lässt ihn anpassen. Kontenplan, Adressen, offene Posten und Buchungsjournale lassen sich aus der bisherigen Software importieren – wie das im Detail läuft, steht im Vergleich zu Bexio.


Häufige Fragen

Muss ich einen bestimmten Kontenplan verwenden?

Nein, das Obligationenrecht schreibt keinen bestimmten Kontenrahmen vor. Es verlangt aber eine ordnungsgemässe Buchführung und für die Bilanz und Erfolgsrechnung eine Mindestgliederung (Art. 959a und 959b OR). In der Praxis hat sich der Schweizer KMU-Kontenrahmen durchgesetzt – auch weil Banken, Treuhänder und Steuerämter ihn kennen.

Ab wann muss ich doppelt Buch führen?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500 000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr müssen nur über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen. Ab dieser Grenze sowie für juristische Personen gilt die Pflicht zur doppelten Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.

Wie viele Konten braucht ein kleiner Betrieb?

Meist zwischen 40 und 60. Mehr Konten bedeuten nicht mehr Erkenntnis, sondern nur mehr Zuordnungsfragen im Alltag. Sinnvoller ist es, wenige, klar abgegrenzte Konten zu führen und für Detailfragen mit Kostenstellen zu arbeiten.

Was gehört auf welches MWST-Konto?

Die Vorsteuer wird üblicherweise getrennt geführt: ein Konto für die Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand, ein zweites für Investitionen und übrigen Betriebsaufwand. Das entspricht den Ziffern 400 und 405 der ESTV-Abrechnung und erspart am Periodenende die Aufteilung von Hand.

Wie lange muss ich die Buchhaltung aufbewahren?

Zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres, für Geschäftsbücher, Buchungsbelege sowie den Geschäftsbericht und den Revisionsbericht (Art. 958f OR). Für Unterlagen im Zusammenhang mit unbeweglichen Gegenständen gelten für MWST-Zwecke längere Fristen.


Weiterlesen: MWST-Abrechnung Schritt für Schritt · Saldosteuersatz oder effektive Methode? · Accounty für Treuhänder

Dieser Beitrag gibt den Stand von August 2026 wieder und dient der allgemeinen Orientierung. Massgebend sind die Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und die geltenden Gesetze. Er ersetzt keine individuelle Beratung.

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